Schuldenuhr Kommentierungen

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FDP installiert Schuldenuhr

Schuldensituation der Stadt Herford 

In der Ratssitzung am 01. Oktober 2010 hatte der Kämmerer Manfred Schürkamp einen Situationsbericht zur Haushaltswirtschaft der Stadt Herford abgegeben.

In diesem Bericht wurde für das laufende Wirtschaftsjahr eine Verbesserung der Verluste im städtischen Kernhaushalt um 1,6 Millionen EURO

 >> auf neu: € 10,2 Millionen Euro vorhergesagt.

Auf Nachfrage der FDP-Fraktion musste der Kämmerer eingestehen, dass damit die Verschuldung der Stadt in seinem Verantwortungsbereich bereits jetzt auf einen Betrag über 150 Millionen Euro angewachsen ist.

Damit verliert Herford in ihrem Kernhaushalt täglich circa 28.000,00 Euro oder 32,34 Cent pro Sekunde.

Bekanntlich soll es bei den städtischen Tochterfirmen, die unter dem Dach der HVV GmbH zusammengefasst sind und unter anderem die Verluste aus dem Kulturbereich tragen, ein weiteres Defizit von 5 Millionen Euro geben.

So sind letztendlich  insgesamt 15,2 Millionen Euro durch neue Schulden nur für das laufende Wirtschaftsjahr zu finanzieren.

Die FDP-Fraktion hält ein „Weiter so“ für unerträglich und hatte schon bei der Haushaltsaufstellung gefordert, dass für eine ganzheitliche Beratung alle Zahlen sowohl des Stadthaushalts wie auch der Tochterunternehmen auf den Tisch gelegt und bewertet werden müssen. Dies hat bis heute nicht stattgefunden.

Die üblichen Controllingberichte wurden dem Rat seit 2008 nicht mehr vorgelegt. Herford befindet sich quasi im finanzpolitischen Blindflug.


Die FDP-Fraktion fordert:  Dies muss geändert werden.


FDP installiert Schuldenuhr

Als erste Maßnahme wurde daher in der Fraktion beschlossen, ab sofort eine Schuldenuhr für die Stadt Herford zu veröffentlichen.

Über die eingestellten Parameter (nur Zahlen aus dem Kernhaushalt) wird sicherlich noch intensiv diskutiert werden müssen, wohl wissend, dass hier nur die halbe Wahrheit an das Tageslicht kommt.

Da die Zahlen der Tochtergesellschaften nur wenigen Ratsmitgliedern (nämlich den Aufsichtsratsmitgliedern) bekannt sind und aufgrund der Geheimhaltungspflicht (gem. § 85 GmbH-Gesetz) nicht uneinge-schränkt verwendet werden dürfen, wurde die Schuldenuhr zunächst nur mit den Zahlen des Kernhaushalts eingestellt.